Wichtige Hinweise
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Wichtige Hinweise zu Skipässen, Leistungs- und Preisänderungen


Wichtige Hinweise zu Skipässen

Skipässe werden von uns als Fremdleistung vermittelt. Vertragspartner ist der jeweilige Skiliftbetreiber, der in der Buchungsbestätigung angegeben ist. Der Skipass ist nicht Bestandteil unserer vertraglichen Reiseleistungen.
Die Bezahlung vor Ort oder auch bei Vorbuchung in Deutschland erfolgt an Frosch Sportreisen als Inkassobevollmächtigten des Skiliftbetreibers, an den wir die Zahlung weiterleiten. Bei einer Neu- oder Umbuchung vor Ort in der Schweiz erfolgt die Abrechnung in Landeswährung (CHF).

Leistungsänderungen

Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen in unseren Reisekatalogen entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte habt jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Eures Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Euch selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten.

Mindestteilnehmerzahl

Sofern in der jeweiligen Reiseausschreibung nicht anders angegeben, beträgt die Mindesteilnehmerzahl für alle Reisen 10 Personen. Wir können (müssen dies aber nicht) bis zum 21. Tag vor Reiseantritt nach Maßgabe der Regelungen in Punkt 6 unserer Reisebedingungen vom Vertrag zurücktreten, wenn diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

Preisänderungen

Die in unseren Katalogen und auf unserer Website angegebenen Preise entsprechen ebenfalls dem Stand bei Drucklegung und sind für uns als Reiseveranstalter bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus den folgenden Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises vorzunehmen, über die wir Euch vor der Buchung selbstverständlich informieren:

  • Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt und in der Internetausschreibung angegebenen Preises ist im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten (insbesondere der Treibstoffkosten), der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, dem Anfall einer Luftverkehrssteuer und/oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zulässig.
  • Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt angebotene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Prospektes bzw. der Internetausschreibung verfügbar ist.

Für Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrages gelten, soweit wirksam vereinbart, die Bestimmungen über Preisänderungen in unseren Reisebedingungen, auf die wir ergänzend ausdrücklich hinweisen.