Wir bei Frosch
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Der Traum vom Sabbatical ist doch einfach wunderschön: Den Schreibtisch gegen den Strand tauschen und die tägliche Fahrt in der Bahn gegen Skier oder das Mountainbike. Auch in den Teams unserer Sportclubs hat eine berufliche Auszeit vielen den Weg zu Frosch geebnet. Sie suchen den Kontakt zu Menschen, eine Aufgabe die viel Freude bereitet und wollen eine berufliche Auszeit am liebsten dort verbringen, wo andere nur Urlaub machen.
Die Gründe für die Auszeit vom Job sind vielfältig. In jedem Fall ist ein Sabbatical einfacher, als Ihr denkt! Grund genug für uns, das Thema genauer zu beleuchten. Wie funktioniert ein Sabbatical? Was muss ich bei der beruflichen Auszeit beachten? Und wieso soll ich bei Frosch einen Job übernehmen, wenn ich doch eine Auszeit von der Arbeit suche? Wir zeigen Euch, wie es geht und was Ihr beachten müsst.
Was ist ein Sabbatical?
Vereinfacht gesagt ist ein Sabbatical eine berufliche Auszeit. Dabei muss das „Sabbatjahr“ nicht zwingend ein Jahr lang sein. Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren unbezahlten Sonderurlaub oder eine Freistellung. In der Regel dauert die Auszeit zwischen einem Monat und einem Jahr und wird individuell vereinbart.
In der freien Wirtschaft gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Sabbatical oder allgemeiner auf eine Pause mit Rückkehrrecht. Genauso wenig gibt es feste Regeln, es sei denn ein Tarifvertrag gibt Details vor. Ob mit oder ohne Tarifvertrag, immer mehr Firmen genehmigen Ihren Mitarbeitern eine unbezahlte Auszeit. Beamte und Angestellte haben sogar ein verbrieftes Recht auf ein Sabbat-Jahr.
Zahlen, Daten, Fakten
Wenn Ihr mit einer beruflichen Auszeit liebäugelt, dann seid Ihr in guter Gesellschaft. Jeder zehnte Deutsche hat bereits ein Sabbatical genommen und rund 20 % können sich vorstellen, eine Auszeit vom Job zu nehmen. All das hat das Karrierenetzwerk Xing in einer Studie herausgefunden, in der auch die wichtigsten Ziele für ein Sabbatical genannt wurden: Erholung und Reisen. Gleichzeitig wurde die Finanzierung der Job-Auszeit als eine der größten Hürden genannt.
So finanziert Ihr das Sabbatical
Wie finanziert man ein Sabbatical? Diese Frage stellt sich sofort, wenn man über unbezahlten Urlaub spricht. Finanzierungen über Rücklagen und Ersparnisse oder Regelungen mit dem Arbeitgeber bieten sich an, sind aber mit Einbußen verbunden. Dabei sagt niemand, dass man in dieser Zeit nicht etwas dazu verdienen darf!
Wer das Sabbatical für Reisen nutzen will, für den bietet sich Work & Travel an. Als Bikeguide, als Servicekraft im Hotel oder als Skilehrer zum Beispiel kombiniert Ihr alle Vorteile. Viel Freizeit in schönster Urlaubsumgebung, eine erfüllende Aufgabe und eine Bezahlung die Eure unbezahlte Auszeit „gegenfinanziert“. Für Unterkunft und Verpflegung ist dann genauso gesorgt wie für die Sozialversicherungsbeiträge.
Hier findet Ihr alle Frosch-Jobs in der Übersicht
Was muss ich beachten?
So schön der Traum vom Leben ohne berufliche Verpflichtungen auch ist, ganz ohne Vorbereitung und Absicherung geht es nicht. Je nachdem, welches Modell Ihr für ein Sabbatical wählt, gibt es einige Punkte zu beachten.
1. Regelungen mit dem Arbeitgeber
Wie gesagt, allgemein gültige Regeln für das Sabbatical gibt es nicht. Wer individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber trifft, kann diese in einem Vertrag festhalten. Dort hinein gehören zum Beispiel die Modalitäten der Rückkehr – auch um sicherzustellen, dass die alte Position weiter zur Verfügung steht. Auch die Frage ob und wie eine Vergütung bezahlt wird oder ob es sich um eine unbezahlte Freistellung handelt wird darin vereinbart. Für letzteren Fall sollten sich im Vertrag auch Regelungen zur Sozialversicherung, zur Betriebsrente oder zu anderen freiwilligen Leistungen des Unternehmens finden. Das kann auch für die nächsten beiden Punkte relevant sein.
2. Sozialversicherung
Am unkompliziertesten ist ein unbezahlter Urlaub von maximal vier Wochen. Für diesen Zeitraum laufen alle Sozialversicherungen weiter. Für längere Auszeiten gibt es die Möglichkeit, einige Zeit voll zu arbeiten, aber weniger Gehalt zu beziehen. Das wird dann als Ausgleich während der Abwesenheit gezahlt. Der Vorteil: Auch dann laufen alle Sozialversicherungen weiter. Ihr könnt natürlich auch in der Auszeit einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen und darüber für die Absicherung sorgen.
3. Krankenversicherung
Bei der Krankenversicherung bleibt der Versicherungsschutz ebenfalls bei einer unbezahlten Auszeit von bis zu vier Wochen aktiv. Erst bei längeren Pausen müsst Ihr bei der Krankenkasse den Leistungsanspruch ruhen lassen. Es gilt auch hier die Ausnahme, wenn Ihr eine Vergütungsregelung mit Eurem Arbeitgeber getroffen habt – oder einer anderen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht. Wer gleichzeitig eine sogenannte Anwartschaft für die Krankenversicherung beantragt, dem werden für die Rückkehr zur Versicherung die gleichen Konditionen wie vor der Auszeit garantiert.
4. Auslandskrankenversicherung
Wer die Zeit im Ausland verbringt, sollte den Umfang seines Versicherungsschutzes prüfen. Haltet Ihr euch dabei innerhalb Europas auf, bleibt Ihr meist gesetzlich krankenversichert. Für andere Regionen ist eine spezielle Auslandskrankenversicherung nötig.
5. Modelle fürs Sabbatical
- Unbezahlte Freistellung: Theoretisch unbegrenzt lange realisierbar. Der Arbeitnehmer kümmert sich selbst um seine Kranken- und Pflegeversicherung sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung. Keine Kosten für das Unternehmen.
- Sonderurlaub (nur bis zu 4 Wochen): Kein Gehalt, das Unternehmen sorgt aber weiterhin für die Sozialversicherungsbeiträge.
- Lohnverzicht: Wer mehrere Jahre auf einen Teil des Gehalts verzichtet, kann es sich in einem Sabbatjahr auszahlen lassen. Beispiel: Ihr erhaltet drei Jahre lang nur drei Viertel des Gehalts. Im vierten Jahr macht ihr ein Sabbatjahr, das Gehalt wird weiter zu drei Vierteln ausgezahlt. Das Arbeitsverhältnis bleibt bei diesem Sabbatical-Modell bestehen, der Angestellte bleibt weiterhin versichert.
- Arbeitszeitguthaben: Wenn Euer Arbeitgeber diese Möglichkeit anbietet, könnt Ihr über mehrere Jahre Überstunden ansparen und auf einen Schlag abfeiern. Dies ist auch als Zeitwertguthaben möglich. Dann werden auch Boni, Weihnachtsgeld und ähnliches als „Stundenwert“ einbezogen.
- Kündigung: Ein radikaler Schritt. Wer ohnehin mit seinem Job unzufrieden ist und über eine Neuorientierung nachdenkt, der kann dem Sabbatical mit einer Kündigung nachhelfen.
Auf den Geschmack gekommen? Bei uns findet Ihr viele Job-Profile, die auch für ein Sabbatical in Frage kommen.